29.01.2012 - 19:04
Das hängt in erster Linie vom jeweiligen Bundesland ab. Bei uns in Hamburg muss der letzte Halter die Eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Fz-Briefes abgeben. Die Eidesstattliche Versicherung darf auch nur gegenüber einer berechtigten Person (Notar, Leiter der Zulassungsstelle) abgegeben werden. Ein einfache schriftliche Erklärung des Verkäufers reicht da nicht aus. In Schleswig-Holstein kocht jeder Kreis sein eigenes Süppchen.

